Die mit diesem Zeichen versehenen Artikel sind leider nicht über den Cabrito Internetshop erhältlich. Sie können diese Produkte aber gerne in einem unserer Läden auf Fuerteventura erwerben.
Alle Aufträge werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. (Auftragsbestätigung)
Allen Aufträgen liegen diese allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende Auftragsbestätigungen oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unsere Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
Unsere Vertreter und Verkäufer haben keine Abschlußvollmacht; sie sind zur Erteilung verbindlicher Auftragsbestätigungen und sonstiger Zusagen nicht befugt.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung bzw. Erteilung der Auftragsbestätigung. Hat der Käufer noch Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder eine vereinbarte Anzahlung zu leisten, so beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen durch den Besteller.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abgesandt worden ist.
Falls die Ablieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist bei Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von der Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. liegen und zwar gleichgültig, ob sie bei der Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. Cabrito S.L. oder einem Ihrer Lieferanten eintreten.
Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit übernimmt Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. keinerlei Haftung. Jegliche Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen – auch nach Ablauf einer der Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. gestellten Nachfrist. Hiervon bleibt das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. gesetzten Nachfrist unberührt.
Die in diesem Auftrag oder im Bestätigungsschreiben gemachten Lieferzeitangaben sind nur ungefähre Anhaltspunkte und deshalb für uns unverbindlich. Eine Überschreitung des Liefertermins, der den Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde, ist nur dann gegeben, wenn der auf diesem Auftrag genannte Liefertermin um zwei Monate überschritten wird. Transportschäden sind unmittelbar vom Besteller dem dafür zuständigen Transportunternehmen bei Entgegennahme der Ware zu melden und Ersatzansprüche direkt an den Transportunternehmer zu stellen. Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. trägt keinerlei Haftung für Transportschäden. Aufträge von Käufern werden in der Regel nur gegen Vorkasse oder Kreditkartenbezahlung ausgeführt.
Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die gemäß unseren Zahlungsbedingungen in den dort genannten Fristen gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, wenn der Besteller die Waren- oder Teilmengen davon nicht wie vereinbart bezahlt oder abruft.
Aufträge, für die der angegebene Richtpreis nicht schriftlich bestätigt wurde, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis der Lieferanten berechnet.
Die in den Angeboten von der Firma Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. genannten Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Übersendung von Katalogen und Preislisten verpflichten nicht zur Lieferung. Die in der Preisübersicht enthaltenen Preise verstehen sich – Euro netto ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Preise gelten ab Lager Oberhausen. Die Kosten für Porto, Fracht, Rollgeld usw. trägt der Käufer. Mit Übergabe der Sendung an Post oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere schriftliche Anweisung des Käufers vorliegt. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
In den Rechnungen aufgeführte Preise sind reine Brutto-Preise, sollange sie nicht mit einem sparaten IGIC ausgewiesen werden. Der Käufer ist zu einem Skontoabzug oder sonstigen Abzug jeglicher Art nicht berechtigt.
Bei Kauf über das Internet liegt eine gesonderte Preisliste für Verpackung und Verzollung vor, die jederzeit eingesehen werden kann. Die Versandkosten richten sich nach dem vor Ort üblichen Porto und Versandkosten ins Ausland + Verpackungskosten.
a) Die Zahlung erfolgt bei Fertigungsaufträgen, mit einer Lieferzeit von mehr als 14 Tagen oder einem direkten Auftrag mit Mustervorgabe des Käufers, zu einem mindestens 50 % des Nettogesamtpreises in bar/Scheck/Vorauskasse per Überweisung bei Auftragsabwicklung. b) Zahlung bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von weniger als 14 Tagen sind sofort bei Warenerhalt in bar fällig.
Alle Zahlungen erfolgen nur mit befreiender Wirkung an eine gesetzlich vertretende Person der Rechnungsanschrift.
Unsere Vertreter und Verkäufer haben keine Inkassovollmacht.
Bei Zahlungseinstellung, Konkurs oder sonstigen staatlichen oder privaten Schuldenregelungsverfahren des Käufers nach ganz oder teilweise fruchtloser Zwangsvollstreckung, sowie bei widerrechtlicher Verfügung über unser Eigentum sind wir berechtigt, die noch lagernde Ware selbst oder durch schriftliche Bevollmächtigung abzuholen oder deren Rücksendung zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst zu kassieren, deren Bestand uns der Käufer auf Anforderung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben hat. Gleichzeitig werden in diesem Falle oder bei Einleitung einer gerichtlichen Betreibung einer Forderung alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel.
Werden Schecks von uns akzeptiert, werden sie nur erfüllungshalber entgegengenommen. Der Käufer gewährt uns ein Rücktrittsrecht, wenn sich nach erfolgter Bestätigung des Auftrages aufgrund eingeholter Auskünfte oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs herausstellt, oder der Käufer mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist.
Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 15 % p.a. ansetzen.
Zahlung im Internethandel richtet sich nach den im Online-Shop ausgewiesenen Preise Zahlungen erfolgen entweder per Vorkasse oder per Kreditkarte. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich
Beanstandungen sichtbarer Mängel der Ware müssen, soweit wir sie zu vertreten haben, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben wir das Recht, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, die unserer Genehmigung bedarf, mangelfreie Ware zu liefern.
Bei gefärbter Ware gelten kleine Abweichungen in der Farbe nicht als Mängel. Dasselbe gilt bei anilingefärbten Waren in Bezug auf Abfärben und Gleichmäßigkeit der Farbe, da sowohl Farbenfabriken als auch Lederfabriken keine Garantie übernehmen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art – darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden etc., sowie Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung des Nachlieferungsrechts sind ausgeschlossen.
Die Aufrechnung mit noch nicht anerkannten oder bestrittenen Gegenforderungen des Käufers bei Zahlung ist unzulässig.
Ebenso unzulässig ist die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge im Hinblick auf später entstehende Gegenforderungen des Käufers aus gleichen oder anderen Verträgen.
Bei Änderungen des Designs ist Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. berechtigt, ohne vorherige Nachricht die jeweils gültige Ausführung zu liefern. Wir behalten uns geringe modische Veränderungen unserer Artikel vor.
An Zeichnungen, Entwürfen, Designs u. ä. behält die Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. Eigentums- und Urheberrechte.
Über- und Unterlieferungen müssen wir uns bei allen Verkäufen bis zu 3 % bei kleineren Mengen, insbesondere Sonderfertigungen und Sonderfarben, bis zu 10 % vorbehalten.
Bei Blockaufträgen muß die Einteilung rechtzeitig gem. der vereinbarten Einteilungsfrist vor dem Liefertermin erfolgen.
Verzug des Käufers in der Einteilung berechtigt uns, nach billigem Ermessen selbst einzuteilen, zu liefern und den Verzugsschaden geltend zu machen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn mehrere Abschlüsse bestehen, so haben wir das Recht, den ältesten Kontrakt zuerst vollständig auszuliefern.
Geschäftsgrundlage dieses Verkaufs ist, daß das zu seiner Deckung gekaufte Rohmaterial und etwaiger Fremdausrüstugsleistugen vereinbarungsgemäß zu unserer Verfügung stehen.
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter nachfolgenden Bestimmungen.
Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden, unbeschadet des jederzeitig zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung – oder Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.
Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, sobald der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt, oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Verkäufer kann in diesem Fall verlangen, daß er ihm die Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch seinen Beauftragten anhand der Buchhaltung des Käufers gestattet. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind zur Überweisung gesondert aufzuheben.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Verkäufer nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlußsaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu.
Der Verkäufer gibt schon jetzt vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 % übersteigt.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sowie Factoring sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren, auch soweit sie verarbeitet sind, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übergeben.
Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück , so liegt nur dann ein Rücktritt vom Veträge vor, wen der Verkäufer ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware auch durch deren freihändigen Verkauf befriedigen.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist.
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist.
Fa. Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Wir gewähren grundsätzlich keinem Käufer das Recht zum Alleinvertrieb eines oder mehrerer bestimmter Modelle und verpflichten uns grundsätzlich in keinem Falle zu einer Platzsperre. Ausnahmen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unser Geschäftsleitung und beziehen sich in jedem Falle nur auf die in dieser Bestätigung aufgeführten Modelle und Fassons. Alle gelieferten Modelle dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nur in Geschäftsräumen verkauft werden, unter deren Anschrift der Käufer die Bestellung aufgegeben hat. Der Käufer ist im keinem Falle berechtigt, von uns gelieferte Modelle unter unserem Markennamen zu verkaufen, wenn an ihnen modische Veränderungen vorgenommen hat.
Eine Geschäftsverbindung der Parteien besteht im einzelnen Kaufverträgen ohne darüber hinausgehende Bezugs- oder Lieferungsverpflichtung. Der Abnehmer wird die bei Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. eingekaufte Ware nur an Endabnehmer und nicht an gewerbliche Wiederverkäufer veräußern. Es besteht Einigkeit darüber, daß die bestellte und gelieferte Ware ausschließlich für die mit uns vereinbarten Haupt- und Filialbetriebe des Bestellers bestimmt ist. Der Verkauf in anderen Haupt- oder Filialbetrieben des Bestellers oder solchen, an denen er beteiligt ist, bedarf zuvor unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Zuwiderhandlungen berechtigen Qué Pasa Fuerteventura S.L. & Cabrito S.L. zu Schadenersatzforderungen, zur sofortigen Unterbrechung von Lieferungen, einschließlich des Rücktritts von Kaufverträgen und zum Abbruch der Geschäftsbeziehung. Der Besteller kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
Ferner kann Qué Pasa Fuerteventura S.L. S.L. & Cabrito S.L. den durch die Vertragsverletzung eingetretenen Schaden geltend machen, der insbesondere aus Schadenersatzansprüchen geschädigter Vertragspartner von Qué Pasa Fuerteventura S.L. S.L. & Cabrito S.L. bestehen kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Lieferungsbedingungen und des unter Einschluß der allgemeinen Lieferungsbedingungen abgeschlossenen Vertrags nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen der allgemeinen Lieferungsbedingungen gilt dasjenige als vereinbart, das wir bei Kenntnis der unwirksamkeitsbegründenden Tatsachen in ihren allgemeinen Lieferungsbedingungen, in Ansehung ihres Sinnes und Zweckes, aufgenommen hätten.
Das Vertragsverhältins unterliegt dem Recht Spaniens/Kanarischer Inseln. Soweit diese allgemeinen Lieferungsbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Anwendung kommen, wird als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Lieferanten, bzw. Gran Canaria vereinbart. Als Gerichtstand wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sowie hinsichtlich solcher Rechtsstreitigkeiten über das Entstehen des Vertragsverhältnisses und die Wirksamkeit des Vertrages bzw. einzelner Klauseln das für den Sitz der Lieferanten zuständige Gericht und nach Wahl der Lieferanten auch dasjenige des Abnehmers bestimmt.
Aus rechtlichen Gründen dürfen Sie bei Cabrito nur bestellen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Nach Erhalt der Bestellung können Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempel) mit Angabe von Gründen zürücksenden. Die Ware muß unbeschädigt und in Originalverpackung an uns versendet werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen abzgl. des Portos zurück. Zu beachten ist das zwischen Ihrer Rücksendung und der Rückerstattung des Betrages 30 Tage vergehen können. Besonders bei Bezahlung per Kreditkarte kann die Rückerstattung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sollten uns Ihre Bankverbindung (bei Bezahlung per Vorkasse) nicht bekannt sein, ist uns diese bei der Rücksendung der Ware mit.
Die Kreditkartenbezahlung wird mit einer sicheren Verbindung über ipayment und worldpay abgewickelt. Bei Bezahlung per Kreditkarte ist ein Mindestbestellwert von 15,00 Euro erforderlich.
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